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Beantragung des legalen Aufenthalts in der Dominikanischen Republik Ausländer können das Recht, sich legal in der Dominikanischen Republik aufzuhalten, durch Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung beim Außenministerium und einer vorläufigen oder permanenten Aufenthaltskarte bei der Einwanderungsbehörde erwerben. . |
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Visa - Klassifikationen Die Dominikanische Republik kennt verschiedene Arten von Visa (Stand 27.05.2002):
. Diese Visa werden durch die Ausländerbehörde der Dominikanischen Republik oder durch das Außenministerium erteilt.Verschiedene Personengruppen benötigen kein Visum, z.B. Staatsangehörige von Staaten, mit denen die Dominikanische Republik ein Abkommen über Visabefreiung geschlossen hat, so lange das Ziel der Reise in diesem Abkommen angeführt ist. In diesem Fall dürfen diese ausländischen Staatsangehörigen für 60 Tage in der Dominikanischen Republik bleiben, wofür sie nur die "Touristenkarte" erwerben müssen. Touristenkarten können für eine Gebühr am Abflugflughafen oder am Ankunftsflughafen in der Dominikanischen Republik gekauft werden. Visa werden im Reisepaß oder in sonstigen von der Dominikanischen Republik anerkannten Reisepapieren vermerkt, wenn der Antragsteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat. |
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