.

Visa

.

Beantragung des legalen Aufenthalts in der Dominikanischen Republik

Ausländer können das Recht, sich legal in der Dominikanischen Republik aufzuhalten, durch Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung beim Außenministerium und einer vorläufigen oder permanenten Aufenthaltskarte bei der Einwanderungsbehörde erwerben.

.

Visa - Klassifikationen

Die Dominikanische Republik kennt verschiedene Arten von Visa (Stand 27.05.2002):

Classification

Symbol

Application

Term

Diplomatic

DM

Multiple Entries

60 Days

Official

OM

Multiple Entries

1 Year

Courtesy

CM

CS

CM

Multiple Entries

One Entry

Multiple Entries

1 Year

60 Days

60 Days

Business

NS

NM

Simple Busines (One Entry)

Multiple Business (Multiple Entries)

60 Days

1 Year

Dependents

DPM

DPM

Multiple Entries

Multiple Entries

60 Days

1 Year

Tourism

TS

One Entry

60 Days

Residence

RS

One Entry

60 Days

Student

E

Multiple Entries

1 Year

.

Diese Visa werden durch die Ausländerbehörde der Dominikanischen Republik oder durch das Außenministerium erteilt.Verschiedene Personengruppen benötigen kein Visum, z.B. Staatsangehörige von Staaten, mit denen die Dominikanische Republik ein Abkommen über Visabefreiung geschlossen hat, so lange das Ziel der Reise in diesem Abkommen angeführt ist. In diesem Fall dürfen diese ausländischen Staatsangehörigen für 60 Tage in der Dominikanischen Republik bleiben, wofür sie nur die "Touristenkarte" erwerben müssen. Touristenkarten können für eine Gebühr am Abflugflughafen oder am Ankunftsflughafen in der Dominikanischen Republik gekauft werden. Visa werden im Reisepaß oder in sonstigen von der Dominikanischen Republik anerkannten Reisepapieren vermerkt, wenn der Antragsteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.

.

.

Seitenanfang

Hauptseite

Kontaktseite

.


Sämtliche Informationen auf diesen Internet-Seiten nach bestem Wissen, aber ohne jegliche Gewähr. Die angebotenen Dienstleistungen werden erbracht, jedoch hat sich jeder Kunde zusätzlich zu meinen Angaben über evt. Folgen wie z.B. den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, eines Visums, der Anerkennung einer Scheidung oder Folgen der anderen Dienstleistungen hinreichend zu informieren. Diese Seiten stellen keinerlei Aufforderung oder Beratung zur Auswanderung dar. Anlaufstelle für verbindliche Informationen zu Auslandsaufenthalten, Auswanderung oder Arbeit im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, wo Adressen über weitere Beratungsstellen erfragt werden können.