|
Benötigte Papiere für die Beantragung
der Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) über Anwaltskanzlei
|
- |
6 Paßbilder 2" x 2" Frontalansicht |
|
- |
2 Paßbilder 2" x 2" Seitliche Ansicht |
|
- |
zusätzliche Dokumente (optional), wie z.B.: Bescheinigung
über die Gründung einer Firma, Heiratsurkunde, Nachweise über
den Erwerb / Besitz von Immobilien, Grundstücken, Nachweis von Bauvorhaben,
Kapitalnachweise, Kontoauszüge etc. |
|
- |
2 Originale Geburtsurkunden, beglaubigt durch das zuständige
Standesamt und mit Postille der übergeordneten Behörde |
|
- |
komplette Kopie des deutschen Reisepasses |
. |
|
|
Zur INFO: Komplette Übersicht zum Erwerb der Residencia
über die Botschaft (Stand Dezember 2000, direkt von der Botschaft))
(Dieses sind die offiziellen Anforderungen, die von Seiten der Dominikanischen
Republik an den Antragsteller einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden. Das Zusammentragen
all dieser Dokumente, Formulare und der erforderlichen Beglaubigungen sowie die Einhaltung
der vielen vorgeschriebenen Fristen kann Ihnen im Prinzip nur ein erfahrener Anwalt
abnehmen, der vor Ort in der Dominikanischen Republik arbeitet, Erfahrung im dominikanischen
Einwanderungsrecht hat und sich durch Zuverlässigkeit auszeichnet.)
|
1.) |
Antrag: Dieser Antrag , adressiert an das Außenministerium
und unterzeichnet durch eine Person mit Wohnsitz in der Dominikanischen Republik
oder durch ein Unternehmen oder eine Körperschaft mit Niederlassung im
Inland, muß folgende Angaben enthalten:
a. Name, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Tätigkeit
des Antragstellers
b. Bekannte(r) oder Verwandte(r) in der Dominikanischen
Republik, der sich während des gesamten Aufenthaltes in der Dominikanischen
Republik befindet.
c. Wenn eine Person unterschreibt, muß diese ihre
Zahlungsfähigkeit nachweisen sowie ihre Staatsangehörigkeit, Wohnsitz
und Tätigkeit im Inland angeben.
d. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, muß der
Antrag auf einem Bogen des Geschäftsleiters, mit Angabe seiner Stellung,
unterschrieben werden.
e. Wenn es sich um Minderjährige handelt, muß
der gesetzliche Vertreter unterschreiben. |
|
|
2.) |
Vordruck 509-REF und eine Gebührenmarke von
"Rentas Internas" über RD$ 2,00 . Die Staatsbürger aus
den USA, Spanien, Italien, Panama, Mexiko und Norwegen brauchen keine Gebührenmarke,
weil für sie das Visum kostenlos ist. |
|
|
3.) |
Führungszeugnis, ausgestellt durch die zuständige
Behörde seines Wohnsitzes und beglaubigt durch das entsprechende Konsulat. |
|
|
4.) |
Gesundheitszeugnis, ausgestellt durch einen Arzt
seines Wohnsitzes. Bei bereits seit mehr als 3 Monaten bestehendem Aufenthalt
in der Dominikaniischen Republik kann dazu ein Vordruck von "Rentas Internas"
mit Gebührenmarke von RD$ 1,25 verwendet werden, beglaubigt durch das
zuständige dominikanische Konsulat. |
|
|
5.) |
Arbeitsvertrag mit einem in der Dominikanischen Republik
niedergelassenen Unternehmen, beglaubigt durch einen Notar und reistriert im
Arbeitsministerium /Secretaria de Trabajo). Beizufügen ist eine Bescheinigung,
aus der hervorgeht, daß die küftige Arbeit des Antragstellers für
den Betrieb des Unternehmens unentbehrlich ist, weil im Lande nicht genügend
Techniker oder sonstige qualifizierte Fachleute vorhanden suínd. |
|
|
6.) |
Zahlungsfähigkeit: Wenn der Antragsteller nicht
im Lande eine Arbeit aufnehmen will, muß er Dokumente vorlegen, die seine
Zahlungsfähigkeit belegen. Die Zahlungsfähigkeitsnachweise ausländischer
Herkunft müssen durch ein zuständiges dominikanisches Konsulat beglauigt
werden. |
|
|
7.,) |
Drei Paßbilder (2cm x 2cm), Frontalansicht. |
|
|
8.) |
Geburtsurkunde: Gebürtige Dominikaner benötigen
eine Beglaubigung durch die "Oficina Central de Estado Civil" (Zentrale
Zivilstandsbehörde in Santo Domingo). |
|
|
9.) |
Wenn der Antrag ein Visum für Ehegatten mit
einschließt:
a. Heiratsurkunde, beglaubigt durch das zuständie domminikanische
Konsulat oder durch das Standesamt.
b. beglaubigtes Führungszeugnis des Ehegatten
c. Geburtsurkunde des Ehegatten: Falls es sich um einen
Dominikaner handelt, beglaubigt durch das Standesamt.
d. Wohnsitzbescheinigung der "Direccion General de
Immigracion" (Ausländerbehörde) für den Ehegatten, aus
welcher dessen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik hervorgeht. |
|
|
10.) |
Wenn der Antrag ein Visum für minderjährige
Kinder einschließt:
a. Geburtsurkunde der Kinder, beglaubigt durch ein zuständiges
dominikanische s Konsulat.
b. Wenn es Kinder von Dominikanern sind, Geburtsurkunde
des Vaters oder der Mutter, beglaubigt von der "Oficina Central del Estado
Civil" (Zentrale Zivilstandsbehörde in Santo Domingo).
c. Falls die Eltern keinen Wohnsitz in der Dominikanischen
Republik haben, Vollmacht der Eltern an einen Familienangehörigen mit
Wohnsitz im Lande zur Ausübung der elterlichen Gewalt.
d. Wohnsitzbescheinigung der "Direccion General de
Inmigracion" (Ausländerbehörde) für die Eltern, falls diese
einen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik haben. |
|
|
. |
|
|
Anmerkungen
a. Antragsschreiben im Original zuzüglich 6 Kopien
b. Alle anderen Unterlagen im Original zuzüglich 5
Kopien
c. Der Reisepaß muß mindestens noch eine Geltungsdauer
von drei Monaten haben.
d. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. |
|
|
. |
|
|
Weitere Anschriften in der Dominikanischen Republik,
an die Sie sich wenden können, sind:
Impuesto sobre la Renta, P. Henriquez Urena,
Santo Domingo, Republica Dominicana |
|
|
. |
|
|
Bitte wenden Sie sich an diese Adresse, um eine Arbeitserlaubnis
zu bekommen:
Secretaria de Estado del Trabajo, Centro los
Heroes, Santo Domingo, Republica Dominicana |
|
|
|
|
|
. |
|